Seit Anfang 2023 besteht die Befugnis der Landesärztekammer Thüringen in Jena, Ärztinnen oder Ärzte in den Fächern Innere Medizin oder Geriatrie zur Erlangung der Facharztqualifikation beziehungsweise der Zusatzbezeichnung auszubilden. Die Ermächtigung für die Innere Medizin beträgt 12 Monate, die für die Geriatrie beschränkt sich auf drei Monate.
Thüringenweit konnte die Zusatzbezeichnung Geriatrie bislang ausschließlich in Kliniken erworben werden. Diese Ermächtigung einer Einzelpraxis ist - auch wenn sie lediglich für drei Monate besteht - zumindest in diesem Bundesland ein Alleinstellungsmerkmal.
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